Kirchgemeinderat
Der Kirchgemeinderat führt die Geschäfte der Kirchgemeinde. Die Kirchgemeinde ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft und untersteht somit staatlichem Recht. Im Gegensatz zur Pfarrei, die von einem Theologen geleitet wird, steht der Kirchgemeinde ein Rat von mehreren Kirchgemeindemitgliedern vor. In unserem Fall sind dies aktuell fünf. Sie teilen sich die Geschäfte in Ressorts auf. Hier sehen Sie, wie sich unser Kirchgemeinderat aktuell zusammensetzt.
Sollten Sie sich interessieren, in Zukunft im Kirchgemeinderat mitzuwirken, so melden Sie sich direkt beim Kirchgemeindepräsidenten:
Ansprechperson
Friedeggstrasse 12
3400 Burgdorf