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Kirchgemeindeversammlung


Die Kirchgemeindeversammlung ist die Legislative der Kirchgemeinde. Stimmberechtigt sind alle Angehörigen der Landeskirche mit Einbezug der Ausländer, die das 18. Altersjahr vollendet haben, seit drei Monaten in der Kirchgemeinde wohnen und in der zuständigen Einwohnerkontrolle registriert sind.

Ordentliche Kirchgemeindever- sammlungen finden im Mai/Juni

  (Behandlung der laufenden Rechnungen der Kirchgemeinde) und im November/Dezember (Festsetzung des Voranschlages und der Kirchensteuer sowie periodische Wahlgeschäfte) statt.

Auf Verlangen von mindestens 10% der Stimmberechtigten kann eine ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung einberufen werden