| Der Kirchgemeinderat ist
die Exekutive, d.h. die ordentliche Verwaltungs- und
Aufsichtsbehörde der Kirchgemeinde.
Er ist für die strukturellen und materiellen Grundlagen
des kirchlichen Lebens und des Seelsorgedienstes
verantwortlich: Er vollzieht die Beschlüsse der
Kirchgemeindever-sammlung und bereitet die Pfarrwahl
vor. Er wählt die Hilfsgeistlichen und Angestellten der
Kirchgemeinde. Der Kirchgemeinderat besorgt die
laufenden Geschäfte, betreut die Finanzen und kümmert
sich um den Unterhalt der Liegenschaften: die Kirche,
das Kirchgemeindehaus, das Pfarrhaus
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sowie zwei weitere Häuser
an der Pestalozzistrasse. Darüber hinaus betreut er die
für das Pfarreileben notwendige Infrastruktur (Orgel,
Pfarreibus, Material für den Religionsunterricht u. a.).
Die sieben Mitglieder des Kirchgemeinderates werden
jeweils für eine vierjährige Amtsperiode durch die
Kirchgemeindeversammlung gewählt (2009-2012). Der für
die Pfarrei verantwortliche Seelsorger, bzw. die
Seelsorgerin, hat im Kirchgemeinderat mit beratender
Stimme Einsitz. Eine Rechnungsprüfungskommission
überprüft die Finanzen der Kirchgemeinde und überwacht
den Datenschutz. |